Grundpflege

Die Grundpflege umfasst alle Pflegeleistungen, z.B.:
  • Körperpflege
  • Transfer/An-/Auskleiden
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Spezielles Lagern
  • Mobilisation
  • einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichung von Sondernahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe
  • vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
  • Inkontinenzversorgung
  • u.v.m.


Behandlungspflege

in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus oder dem Hausarzt alle notwendigen medizinischen Behandlungsleistungen, auch Krankenhaus-Nachsorge, z.B.:
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Wundversorgung
  • Medikamente richten / verabreichen
  • Stomaversorgung
  • Trachialkanülenversorgung
  • Injektionen, z.B. Insulin
  • Infusionen
  • künstliche Ernährung über Sonde
  • Kompressionsverbände / -strümpfe
  • Palliativversorgung
  • Portversorgung
  • Dekubitusversorgung
  • Blasenkatheter
  • u.v.m.


Hauswirtschaftliche Versorgung
(Diese Leistungen können momentan nur bei unseren Bestandskunden erbracht werden.
Stand: 11/2022)
  • Putzen
  • Waschen
  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
 

Familienpflege (§ 38 SGB V)
(In diesem Bereich sind momentan keine Neuaufnahmen möglich. Stand: 11/2022)
  • Sie erhalten Haushalts­hilfe als Sozial­leistung der gesetz­lichen Kranken­kassen, wenn Sie mindes­tens ein Kind unter 12 bzw. 14 Jahren oder ein be­hindertes Kind haben.
  • Voraussetzung ist eine Ver­ord­nung Ihres Arztes über die Not­wendig­keit einer Haus­halts­hilfe. Gründe dafür können Krank­heit eines Eltern­teiles, Schwanger­schaft oder Entbindung sein.
  • Für ein Beratungs­gespräch über Ihre indi­viduelle Situ­ation treten wir natür­lich sehr gerne mit Ihnen in Kontakt.


Service
  • Pflegeberatungsbesuch bei Pflegegeldleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
  • Notfallerreichbarkeit für unsere Kunden rund um die Uhr!
  • Antragswesen
  • Entlastung pflegender Angehöriger durch Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
  • Wir arbeiten mit allen Anbietern zusammen:
    - Tagesverpflegung, Essen auf Rädern, Hausnotruf
    - Fahr-, Begleit- und Besuchsdienste, Krankentransporte:


Entlastungsgelder nach § 45b SGB XI


Unter diesem Paragraphen der Pflegeversicherung versteht der Gesetzgeber zusätzliche Entlastungsgelder, die bei demenziellen, psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern des Pflegebedürftigen zusätzlich zu seinem Pflegegrad vom medizinischen Dienst empfohlen und von der Pflegekasse bewilligt werden.
Diese zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung kann nachträglich bei demenziellen, psychiatrischen und seelischen Krankheitsbildern zur Pflegestufe schriftlich und formlos beantragt werden.

Die Erstattungssätze sind 125,00 € oder 250,00 € pro Monat und richten sich nach der Schwere des Krankheitsbildes und der damit empfohlenen Einschätzung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.


in Kooperation:
  • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Toilettenstühle, Wannenlifter, Gehhilfen, Alltagshilfen
  • Friseur, Fußpflege, Massage
  • Ergotherapie, Logopädie, Krankengymnastik, Hausnotruf